Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen
Sie können Handwerkerrechnungen beim Finanzamt steuerlich absetzen - in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich. Konkret können Sie die Arbeitskosten, also die Dienstleistung des Handwerkers geltend
machen. Die Materialkosten können Sie nicht absetzen.
Im Detail: Der Dienstleistungsanteil der Handwerksrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich absetzbar und wird zu maximal 20% durch das Finanzamt erstattet (= 1.200 Euro).
Wichtig: Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Bereiche: Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungskosten folgender Leistungen:
* Modernisierungsmaßnahmen
* Erhaltungsmaßnahmen
* Renovierungsmaßnahmen
Berechtigte: Eigentümer von Wohnraum sowie Mieter, wenn die Maßnahmen im Privathaushalt durchgeführt werden.
Weitere Voraussetzungen:
* Arbeits- und Materialkosten sollten auf der Rechnung getrennt aufgeführt sein
* Der Rechnungsbetrag muss bereits überwiesen sein
* Zahlungsbeleg wird mit eingereicht
Ausnahmen: Wurden die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben bereits geltend gemacht, ist keine Einreichung möglich.
Quelle ist Homepage des Finanzamts Hofheim
Beispielhafte Aufzählung haushaltsnaher [...]
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